SINGLE EURO PAYMENTS AREA: FAQ – DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
Fragen und Antworten über das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer Scheme) für Finanzinstitute in der Schweiz und in Liechtenstein.
Ich vertrete eine Auslandsbank: Wie muss ich meine Bank für SEPA anmelden? Sie können sich über die Schweizer National Adherence Support Organisation (NASO) Swiss Interbank Clearing anmelden oder über Ihr Mutterhaus. Falls Ihre Bank sich über Swiss Interbank Clearing anmelden will, müssen Sie folgende Formulare auf der Webseite www.sepa.ch ausgefüllt an Swiss Interbank Clearing senden: - SEPA Credit Transfer Scheme Adherence Agreement - SEPA Credit Transfer Scheme Schedule (A2-Scheme) - SEPA Credit Transfer Scheme Legal Opinion
Wer muss das Formular "SEPA Credit Transfer Scheme Legal Opinion" unterzeichnen? Der European Payments Council (EPC) benötigt eine eindeutige Information, dass das Legal-Opinion-Formular von einer bankinternen oder -externen Stelle unterzeichnet ist, welche für die rechtlichen Belange Ihres Finanzinstituts zeichnungsberechtigt ist. Dies muss deutlich erkennbar sein, beispielsweise durch das Anbringen eines entsprechenden Stempels Ihrer Rechtsabteilung oder eines externen Anwalts.
Ich vertrete eine Auslandsbank und habe meine Bank über das Mutterhaus angemeldet: Kann ich trotzdem euroSIC nutzen? Selbstverständlich.
Was kostet die SEPA-Teilnahme für mein Finanzinstitut? Die SEPA-Teilnahme als solche kostet nichts: Es werden keine Teilnahmegebühren für das SEPA-Verfahren erhoben. Allerdings kann die Anpassung Ihrer Bankapplikationen teuer werden, da das SEPA-Verfahren beispielsweise die Verwendung von UNIFI 20022 Standards auf XML-Basis im Interbank-Bereich vorschreibt.
Muss ich meine Bank überhaupt an SEPA teilnehmen lassen? Die Teilnahme am SEPA-Überweisungsverfahren ist freiwillig. Jede Bank entscheidet, ob sie für ihre Kunden Nutzen daraus zieht. Allerdings hat sich der Finanzplatz Schweiz zusammen mit weiteren 30 europäischen Finanzplätzen für die Teilnahme an SEPA entschieden, um durch freiwillige Selbstregulierung einer Regulierung des europäischen Zahlungsraumes durch EU-Richtlinien zuvorzukommen. Jede Bank, die am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt, trägt somit zum Gelingen der freiwilligen Selbstregulierung bei und beugt mittelfristig einer Regulierung des gesamten Euro-Zahlungsverkehrs durch Direktiven vor.
Wenn meine Bank an SEPA teilnimmt, muss sie dann alle Euro-Zahlungen als SEPA-Überweisungen abwickeln? Alles ist möglich – während der Übergangsfrist bis 2010; danach sind aber immer noch bestimmte nicht SEPA-kompatible Zahlungen möglich. Z.B. dringende Zahlungen, falls es bis dahin noch kein SEPA-Verfahren für dringende Zahlungen gibt.
Wie kann ich meine Bank an SEPA anschliessen lassen? Swiss Interbank Clearing, die vom EPC beauftragte Schweizer "National Adherence Support Organization" (NASO), stellt sicher, dass Sie Ihre Bank schnell und unbürokratisch am SEPA-Überweisungsverfahren anmelden können.
Ist es notwendig, dass ich meine Kunden über SEPA adäquat informiere? Es ist notwendig, dass Sie Ihre Kunden informieren. Auch Kunden, die eine SEPA-Überweisung erhalten, müssen informiert werden.
Warum dauert eine SEPA-Überweisung länger als eine herkömmliche euroSIC-Transaktion? Drei Tage sind als Maximalfrist im SEPA-Überweisungsverfahren definiert. Das SEPA-Verfahren legt fest, dass die Bank des Auftraggebers ab Annahme des Auftrages zwei Tage Zeit hat, das Geld an die Bank des Zahlungsempfängers zu überweisen. Eine euroSIC-Zahlung zwischen Direktteilnehmern wird auch unter dem SEPA-Verfahren in Echtzeit abgewickelt.