Das Regelwerk legt unter anderem fest, dass
- die gültigen Prozesse, Fristen und Formvorschriften (z.B.: Mandatsverwaltung, einmalige und wiederkehrende Latschriften) international klar definiert sind
- ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss
- das Voravisieren des Kunden nötig ist
- klar definierte Rückrechnungsprozesse existieren
- die Transaktionen durch einheitliche Formate (ISO 20022) und Dateninhalte abgewickelt werden, unter anderem mit Angabe von IBAN und BIC
SEPA-Lastschriften für Schweizer Finanzinstitute
Schweizer Finanzinstitute, die am euroSIC-System teilnehmen und Zahlungspflichtige als Kunden haben, werden für SEPA-konforme Laschriften erreichbar sein. Sie werden auch in die Lage versetzt, die Bezahlung auszuführen. Ein Angebot für Banken mit Zahlungsempfängern ist gemäss SEPA-Lastschriftverfahren optional und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Weiterführende Informationen
SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook, Version 3.1
SEPA Direct Debit Scheme Implementation Guidelines, Version 2.3 ist in Überarbeitung und momentan nicht verfügbar
Format-Standards gemäss UNIFI (ISO 20022) XML
Wünschen Sie mehr Informationen oder eine persönliche Beratung? Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer +41 44 279 47 47 oder per Online-Formular.
