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Lastschriften
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FAQ
Datenübermittlung



FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen und Antworten zur Abwicklung von Lastschriften.

Cash-Management, Transaktionskosten, -währungen

  • Welche Auswirkungen haben die neuen Verfahren zur Abwicklung von Lastschriften auf mein Liquiditätsmanagement?
    LSV+: Zahlungen, die Sie als Zahlungsempfänger erhalten, sind final und werden nur bei Kontodeckung des Zahlungspflichtigen und gültiger Belastungsermächtigung ausgeführt. Sobald das Geld eintrifft, können Sie sofort darüber verfügen, sofern kein rechtzeitiger Widerspruch erfolgt. Widersprüche von Zahlungspflichtigen allerdings sind selten. Erfahrungsgemäss wird nur rund ein halbes Prozent der Einzüge bestritten.
    BDD: Zahlungen, die Sie als Zahlungsempfänger erhalten, sind final und werden nur bei Kontodeckung des Zahlungspflichtigen und gültiger Belastungsermächtigung ausgeführt. Sobald das Geld eintrifft, können Sie sofort und uneingeschränkt darüber verfügen, weil hier kein Widerspruch möglich ist.

  • Kann ich als Zahlungsempfänger mit einem fristgerechten Geldeingang rechnen?
    LSV+ und BDD sind ideale Instrumente, um fristgerechten Geldeingang zu gewährleisten. Als Zahlungsempfänger bestimmen Sie den Zeitpunkt der Belastung beim Zahlungspflichtigen.

  • Welche Transaktionspreise werden von der Bank des Zahlungspflichtigen erhoben?
    Der Kundenberater Ihrer Bank gibt gerne Auskunft.

  • Für welche Währungen und in welchen Ländern kann ich die neuen Lastschriftverfahren nutzen?
    LSV+ und BDD ermöglichen Transaktionen in Franken und Euro. Sie wurden primär für den Schweizer Markt entwickelt, können aber auch von Banken, Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfängern in anderen Ländern genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Banken an den Schweizer Zahlungssystemen SIC- und/oder euroSIC teilnehmen. Eine direkte Interoperabilität mit Lastschriftverfahren anderer Länder besteht jedoch nicht.

  • Kann ich die neuen Lastschriftverfahren mit zahlungspflichtigen Kunden im EU-Raum in Euro abwickeln lassen?
    LSV+ und BDD wurden primär für den Schweizer Markt entwickelt, können aber auch von Banken, Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfängern in anderen Ländern genutzt werden. Dazu müssen die betreffenden Banken Direktteilnehmer am SIC- und/oder euroSIC-System sein. Eine Interoperabilität mit Lastschriftverfahren anderer Länder besteht jedoch nicht.

Organisatorisches, Vertragliches

  • Mit wie viel Aufwand muss ich als Zahlungsempfänger fürs Mahnwesen rechnen?
    LSV+ und BDD machen, im Gegensatz zu ESR, den Rechnungsversand überflüssig und reduzieren signifikant das Mahnwesen.

  • Welche Auswirkungen haben die neuen Lastschriftverfahren auf meine Buchhaltung?
    LSV+ und BDD bedingen eine marktübliche Offene-Posten-Buchhaltung analog dem ESR-Verfahren.

  • Wie muss der Avisierungsversand organisiert werden?
    LSV+ und BDD machen den Rechnungsversand überflüssig. Eine Avisierung des Zahlungspflichtigen vor dem Einzug empfiehlt sich bei Lastschriften mit wechselnden Beträgen.

  • Muss ich die bestehenden Teilnahmebedingungen bei meiner Bank im Hinblick auf die neuen Lastschriftverfahren erneuern lassen?
    Ja. Der Kundenberater Ihrer Bank gibt gerne Auskunft.

  • Welche manuellen Prozesse muss ich als Teilnehmer an den neuen Lastschriftverfahren durchführen?
    Grundsächlich erlauben alle Abläufe eine automatische Abwicklung sofern
    LSV+: das Konto des Zahlungspflichtigen gedeckt ist, eine Belastungsermächtigung besteht, Kontodaten korrekt sind und kein rechtzeitiger Widerspruch seitens des Zahlungspflichtigen erfolgt;
    BDD: das Konto des Zahlungspflichtigen gedeckt ist, eine Belastungsermächtigung besteht und Kontodaten korrekt sind.

Widerspruch

  • Bei welchem Verfahren zur Abwicklung von Lastschriften ist Widerspruch möglich?
    Das Widerspruchsrecht kann nur im LSV+ ausgeübt werden.

  • Muss im LSV+ häufig mit Widersprüchen gerechnet werden?
    Nein. Lediglich bei einem sehr kleinen Teil von unter einem halben Prozent aller Einzüge ist mit Widerspruch seitens des Zahlungspflichtigen zu rechnen.

Alternativen zu den Lastschriftverfahren

  • Welche Alternativen habe ich als Zahlungsempfänger, falls ich das Lastschriftverfahren mit Widerspruch (LSV+) nicht akzeptieren möchte?
    Falls Sie ein Verfahren ohne Widerspruch bevorzugen, eignet sich BDD oder ein anderes von Ihrem Finanzinstitut angebotenes Instrument für Rechnungssteller. Der Kundenberater Ihrer Bank gibt gerne Auskunft.

  • Welche alternative Zahlungsmethoden soll ich meinen zahlungspflichtigen Kunden empfehlen, falls diese kein Lastschriftverfahren wünschen?
    Als Alternativen für wiederkehrende Zahlungen mit gleich bleibenden Beträgen kommen Produkte im Überweisungsbereich in Frage (z.B. Daueraufträge). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Kundenberater Ihrer Bank.

Wünschen Sie mehr Informationen oder eine persönliche Beratung? Ihre Bank steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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