Teilnahmebedingungen und Belastungsermächtigungen bilden die juristische Grundlage für die beteiligten Parteien. Die Teilnahmebedingungen regeln die Abwicklung von Aufträgen zwischen dem Zahlungsempfänger und seiner Bank. Die Belastungsermächtigung dokumentiert die rechtlichen Beziehungen zwischen Zahlungsempfänger, seinem Finanzinstitut und dem Zahlungspflichtigen auf der einen sowie zwischen dem Zahlungspflichtigen und dessen Bank auf der anderen Seite. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf den geforderten Betrag nur bezahlen, wenn die Belastungsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Die zwei Verfahren
LSV+ ist das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht. Im LSV+ kann der Zahlungspflichtige bei seiner Bank – ohne Angabe von Gründen – bis maximal 31 Kalendertage nach Avisierung der Kontobelastung Widerspruch gegen eine ausgeführte Zahlung einlegen.
Im Firmenkundengeschäft existiert eine zweite Variante, das Business Direct Debit (BDD). BDD lässt keinen Widerspruch zu und ist als Verfahren vor allem dort relevant, wo das Geschäftsmodell dem Prinzip Lieferung-gegen-Zahlung entspricht.
Vorteile
- Aufwand- und Kostenreduktion dank hoher Automatisierung (STP) durch Minimierung von Rücklastschriften.
- Kostenersparnis durch Ausnützung bestehender Zahlungsverkehrinfrastruktur (SIC/euroSIC, payCOMweb, Methode der Gutschriftsanzeige).
- Kosteneffizient dank modularem Aufbau (Einlieferungs- und Ermächtigungsfunktionalitäten frei wählbar).
- Ergänzt Produktpalette der Finanzinstitute für Einzel- und Daueraufträge.
- Erhöhtes Marktpotenzial bei Kunden, die auf optimiertes Cash-Management Wert legen.
- Bessere Kundenbindung dank bankeigener Einlieferkanäle (z.B. via E-Banking).
- Marktchancen dank alternativer Einlieferkanäle auch bei Kunden, die Online-Banking nicht nutzen.
- Erhöhte Marktakzeptanz im Privatkundengeschäft aufgrund Verfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+).
- Flexibilität im Firmenkundengeschäft, wo Lastschriften mit (LSV+) oder ohne (BDD) Widerspruch möglich sind.
- Beschränkung des Haftungsrisikos der Bank des Zahlungsempfängers durch individuelle und flexible Limitenzuteilung des Zahlungsempfängers.

Zielgruppen
- Immobilienverwaltungen
- Krankenkassen
- Energieversorger (Strom, Gas, Wasser, Öl)
- Kreditkartenfirmen und Firmen, die eigene Zahlkarten (z.B. Bonuskarten) herausgeben
- Leasinggesellschaften
- Versicherungen
- Kabelnetzbetreiber
- Zeitungen
- Radio-/Fernsehnetzbetreiber
- Reisebüros
- Verlage
- Versandhäuser
Fragen und Antworten zu LSV+/BDD.
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